Allgemeine Verkaufs -
1. Vertragsabschluß
Lieferverträge gelten erst dann von uns angenommen, wenn sie dem Käufer schriftlich von uns oder in unserem Auftrag von unserem Lieferanten bestätigt sind. Der Kaufvertrag gilt sodann als zu den Bedingungen des Verkäufers abgeschlossen, wenn der Käufer der schriftlichen Auftragsbestätigung nicht innerhalb von 5 Tagen – vom Tage der Absendung der Bestätigung an gerechnet – widersprochen hat.
Abänderungen oder Ergänzungen der getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Gegenbestätigungen des Käufers, insbesondere auf Bestellscheinen mit abweichenden Bedingungen, wird hiermit widersprochen.
2. Preise
Sämtliche Angebote sind freibleibend, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart. Alle genannten Preise sind Abgabepreise ohne Umsatzsteuer. Die Berechnung erfolgt in EURO zu dem am Tage der Lieferung gültigen Preis.
Die Vorschrift " wie gehabt " oder eine ähnliche Bezeichnung gilt für die Qualität, nicht aber für den Preis der Ware.
Werden nach Vertragsabschluß Steuern, Zölle oder öffentliche Lasten auf die verkaufte Ware selbst oder die für ihre Herstellung notwendigen Rohstoffe erhöht oder neu eingeführt, erhöhen sich die Transport-, Rohstoff- oder Produktionskosten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnungen, oder verändern sonstige Umstände, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, die Kalkulation wesentlich, so bleibt uns eine entsprechende Erhöhung des Kaufpreises vorbehalten. Bei Verkäufen "frachtfrei Station" hat der Käufer die Mehrfracht zu bezahlen, falls eine solche durch Erhöhung der Frachtsätze nach Abschluß des Vertrages entsteht.
3. Lieferung
Die vereinbarten Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, Teillieferungen sind zulässig. In allen Fällen höherer Gewalt sind wir berechtigt die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder von den Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, unter anderem Eingriff von hoher Hand, mangelhafte Belieferung mit Roh- und Hilfsstoffen, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen,Beförderungs-schwierigkeiten und sonstige vom Verkäufer nicht zu vertretende Behinderungen. Der Käufer ist nicht berechtigt, bei Überschreitung der Lieferfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung zu stellen.
4. Mängelrügen
Beanstandungen und Mängelrügen jeder Art können nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich nach dem Empfang der Ware geltend gemacht werden. Verdeckte Mängel sind nach Feststellung unverzüglich zu melden, jedoch spätestens innerhalb von drei Monaten nach Ablieferung der Ware.
Eine Garantie für Reinheit und andere Verarbeitungsmerkmale über-nehmen wir nur in dem Umfange, wie unsere Vorlieferanten diese uns gegenüber angeben. Darüber hinaus können keine Ansprüche an uns gestellt werden.
Rücksendungen können nur mit unserer ausdrücklichen Einwilligung vorgenommen werden. Mängelrügen, die nicht innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Empfang der Ware gemeldet wurden, entbinden nicht von einer Zahlungsverpflichtung des Käufers. Bei berechtigter Beanstandung behalten wir uns Ersatzlieferung vor.
5. Versendung und Versicherung
Der Versand erfolgt für Rechnung und auf Gefahr des Käufers und zwar auch bei franko – Lieferungen. Ist frei Haus Lieferung vereinbart, wird die Ware frei vor dem Haus des Käufers zur Abladung bereitgestellt. Außer der Gefahr für den Transport geht auch die Gefahr des Abladens und Einlagerns hier zu Lasten des Käufers.
und Lieferbedingungen
6. Zahlungsbedingungen
Für die Zahlung sind in jedem Falle die in der Auftragsbestätigung angegebenen Bedingungen maßgebend. Bei Postgiro- und Banküber- weisungen gilt als Zeitpunkt des Zahlungseinganges der Tag, an dem bei uns die Gutschriftsanzeige des Geldinstitutes eingeht.
Grundsätzlich behalten wir uns die Entscheidung über die Entgegennahme von Wechseln vor. Bei Zustimmung darf die Laufzeit der Wechsel 3 Monate vom Rechnungsdatum an gerechnet nicht überschritten werden. Alle im Zusammenhang mit der Wechselzahlung entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles werden Verzugs- zinsen in Höhe von 2 % über dem Landeszentralbank-Diskontsatz berechnet.
Beeinträchtigte Kredit- oder Vertrauenswürdigkeit des Käufers oder Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles geben uns das Recht, Vorauszahlungen zu verlangen oder bei Ablehnung dieses Verlangens ohne Stellung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und entstandenen Schaden geltend zu machen. Die für gelieferte Waren noch offenstehenden Beträge, ebenso die noch laufenden Akzepte sind dann sofort fällig.
7. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser ausschließ- liches Eigentum. Die Hingabe eines Wechsels oder Schecks gilt nicht als Zahlung, solange die Einlösung des Papieres nicht erfolgt ist.
Der Käufer ist jedoch ermächtigt, im regelmäßigen Geschäftsverkehr die gelieferten Waren weiter zu verarbeiten, während Verpfändung und Sicherungsübereignung unzulässig sind. Der Käufer ist verpflichtet, uns sofort von etwaigen Zugriffen Dritter auf die Ware durch Pfändung oder andre Mittel zu unterrichten. Geht durch den Weiterverkauf oder aus einem anderen Grunde unser Eigentum an der gelieferten Ware unter, so gehen die hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte in Höhe unserer Forderungen sicherheitshalber auf uns über, auch ohne besondere Vereinbarung im Einzelfalle.
Der Käufer tritt bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf gegen die Abnehmer zustehenden Kaufpreisforderungen zur Sicherheit an den Verkäufer ab, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer verkauft wird.
8. Rücknahme von Waren
Die Rücknahme erfolgt nur in Ausnahmefällen und unter der Vorraussetzung, dass sich die Ware in unverletzter Originalverpackung befindet und über ihre Rücknahme eine vorherige schriftliche Verständigung erfolgt ist. Die Rücksendung muß frachtfrei an die von uns angegebene Anschrift erfolgen.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung, auch bei Lieferung franko oder frachtfrei ist der jeweilige Verladeort.
Erfüllungsort für die Zahlung ist Mühldorf a. Inn.
Gerichtsort für etwaige sich aus diesem Vertrage ergebene Streitigkeiten ist für die Abnehmer Mühldorf a. Inn.
10. Allgemein
Soweit die Verwendung der gelieferten Waren gesetzlichen Vor- schriften unterworfen sind, obliegt es dem Verkäufer, selbstverantwort- lich den Anwendungsbereich der einschlägigen Gesetze und Verord- nungen zu prüfen und Ihnen nachzukommen.
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen aus irgendeinem Rechts- grund unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten bis auf Widerruf des Verkäufers für den laufenden Geschäftsverkehr zwischen Verkäufer und Käufer.
Januar 2012